Babysitter-Vermittlung

 

Der Elternverein Gipf-Oberfrick unterhält eine Babysitter-Vermittlung, die es Ihnen als Eltern ermöglicht, einen verlässlichen Babysitter (maskuline Form für w/m im Text gewählt) zu bekommen. 

Gönnen Sie sich zwischendurch ein paar freie Stunden ohne Kinder und geniessen Sie zum Beispiel mal wieder einen Abend zu zweit.

 

Wie sind die Babysitter ausgebildet?
Im November jeden Jahres findet in der Regel ein Babysitter-Kurs statt, welcher vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) Aargau geleitet wird.

Die Kursleiterin führt die interessierten Jugendlichen an zwei Samstagen in die nötige Praxis ein, um Babys und Kleinkinder fachgerecht betreuen zu können.
Die Kurskosten von Fr. 110.- müssen von den Jugendlichen selbst getragen werden.

Die Jugendlichen bekommen nach dem 10-stündigen Kurs einen Ausweis des SRK.
Bei Interesse an einer Vermittlung können sie sich beim Elternverein melden und kommen auf die Babysitterliste des Elternvereins Gipf-Oberfrick.

Wie geht eine Vermittlung vor sich und was müssen Sie dafür unternehmen?
Eltern, die einen Babysitter benötigen, melden sich bei der Kontaktperson (siehe unten), welche einen ihr bekannten, vom SRK ausgebildete Babysitter mit Hilfe der Liste vermitteln kann. Konkret wird die Kontaktperson den Eltern eine Auswahl an  Babysittern nennen. Die erste Kontaktaufnahme (i.d.R. telefonisch) mit dem Babysitter ist dann Sache der Eltern.

Die Vermittlungsgebühr des Elternvereins beträgt Fr. 15.- für Nichtmitglieder, für Mitglieder des Elternvereins ist die Vermittlung gratis. Wenn eine Vermittlung erfolgreich war, ist der Betrag dem Elternverein zu bezahlen und entsprechend zu melden. So kann der Elternverein eine stets aktuelle Liste der vermittelbaren Babysitter garantieren. Diese Liste wird nicht herausgegeben, wir geben Euch die Kontaktdaten des Babysitters.

Wichtige Punkte für Sie nach einer erfolgreichen Vermittlung:

  • Die Entschädigung für den Babysitter beträgt pro Stunde bis zwei Kinder
    8 Franken, ab zwei Kindern 9 Franken pro Stunde (Richtlinie resp. Empfehlung des Elternvereins).
     
  • Bei ganzen Abenden kann mit dem Babysitter, in gegenseitigem Einverständnis, eine Pauschale vereinbart werden.
     
  • Der Babysitter muss während seiner Arbeitszeit wissen, wie die Eltern der Kinder im Notfall erreichbar sind, z.B. Natel-Nr. angeben oder informieren, wer ansonsten Ansprechperson ist.
     
  • Vereinbaren Sie mit dem Babysitter bitte genaue Arbeitszeiten über Beginn und Ende.
     
  • Sie sind für die Sicherheit des Babysitters verantwortlich. Das heisst, bei Dunkelheit und auf Wunsch des Babysitters bitte mit dem Auto nach Hause bringen.

Da nicht alle Eltern immer auf Grosseltern, Gotte, Götti etc. zurückgreifen können,
ist es von grossem Vorteil, einen vom SRK ausgebildeten Babysitter zu haben.

Weitere Infos vom SRK

Flyer

Infos direkt bei Anastasia Yagci -pyfnIeNl4qKm4y+m4iZkdCdlg@nospam


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